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Frauen mit Behinderungen schützen – indem man sie stärkt

29. November 2024

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders gefährdet, Gewalt und Missbrauch zu erleben. Deshalb fordert das SDDC: Die Benachteiligungen von Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen beseitigt werden, damit sie nicht länger Gewalt und Ausbeutung ausgeliefert sind.

Mädchen und Frauen mit Behinderungen unter Armutsbedingungen werden oft stark vernachlässigt und etliche sogar missbraucht. Verglichen mit Menschen ohne Behinderungen tragen Mädchen und Frauen mit Behinderungen ein bis zu zehn Mal höheres Risiko, sexuelle Gewalt zu erfahren. Bis 18 Jahren erlebt jede zweite Frau mit Behinderung sexuelle Gewalt.

Täter sind häufig männliche Personen im Umfeld der Betreuenden oder sie sind in einflussreicher verwandtschaftlicher oder beruflicher Position. Den Betroffenen erschwert die jeweilige Behinderung, den Täter zu identifizieren und das Erlittene mitzuteilen. Täter nutzen ihren Einfluss, um sich vor Aufdeckung, Ermittlungen und Strafe zu schützen. Scham, Hilf- und Ratlosigkeit bei Angehörigen sowie Wegschauen und fehlende Anlaufstellen erzeugen ein fatales Schweigen.

Anspruch und Realität klaffen auseinander

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Ziel 5 der Agenda 2030 strebt nach der Geschlechtergleichstellung aller Frauen und Mädchen. Zudem hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, wodurch sie sich dazu bekennt, die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu verwirklichen. Die Realität zeigt jedoch: Unzählige Mädchen und Frauen mit Behinderungen erfahren besonders in Ländern des globalen Südens Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung.

Vor diesem Hintergrund richtet das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) dringende Empfehlungen an die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), welche die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit koordiniert:

  • Aufklärung: Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind über ihre Rechte aufzuklären und von Frauen geführte Selbstvertretungsgruppen zu unterstützen. 
  • Bildung und Beschäftigung: Die Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen muss gefördert werden, die Bildung von Mädchen mit Behinderungen ebenso. Gute Bildung sowie eine existenzsichernde Beschäftigung fördern die Selbstbestimmung nachhaltig.
  • Politische Teilhabe: Frauen mit Behinderungen und ihre Organisationen müssen an politischen Prozessen teilhaben können. So können sie sich an der Ausgestaltung von Gesetzen beteiligen, die sie betreffen und ihre Rechte gewährleisten sollen.
  • Spezifische Massnahmen gegen Gewalt: Es braucht Untersuchungen zu den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen mit Behinderungen und davon ausgehend wirksame Aktivitäten und Programme.

Werden diese Massnahmen in Ländern des globalen Südens nicht umgesetzt, kann die Gewährleistung der Rechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen nie Realität werden.


Über das SDDC

Das SDDC (Swiss Disability and Development Consortium) ist ein Netzwerk mit Sitz in der Schweiz, das sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz einsetzt.

Das SDDC wurde 2016 von der CBM Schweiz, FAIRMED und Handicap International Schweiz (HI) gegründet. Im Jahr 2019 trat die International Disability Alliance (IDA) dem Konsortium bei. Die CBM Schweiz beherbergt das Sekretariat. Die Arbeitsbereiche, Kompetenzen und Prioritäten der Mitglieder ergänzen sich thematisch und geografisch. Zusätzlich zur Advocacy-Arbeit sammelt, entwickelt und teilt das SDDC Fachwissen, Ressourcen und Informationen zur behinderteninklusiven Entwicklung.

Kontakt

Michael Schlickenrieder
Co-Leitung Kommunikation und Fundraising
Tel. 044 275 21 65
michael.schlickenrieder@STOP-SPAM.cbmswiss.ch

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