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Frauen mit Behinderungen im Katastrophenfall besser schützen

Am 18. März 2024, zehn Tage nach dem Internationalen Frauentag, wird in New York im Rahmen des hochrangingen Treffens der Frauenrechtskommission der UNO ein Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung in der Katastrophenvorsorge vorgestellt. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern das Risiko und die negativen Folgen von Katastrophen für Frauen und Mädchen noch verschärft.

2015 haben die UNO-Staaten das sogenannte Sendai-Rahmenwerk mit dem Ziel verabschiedet, bis 2030 die Risiken und Schäden in Katastrophenfällen auf globaler Ebene deutlich zu verringern und den Wiederaufbau zu erleichtern. Der Halbzeitbericht hat letztes Jahr klar gemacht, dass die UNO-Mitgliedstaaten noch nicht genug getan haben, um das Rahmenwerk bis 2030 umzusetzen. Die UNO-Generalversammlung hat zudem eine politische Erklärung verabschiedet, die die Staaten dazu auffordert, die Rechte von besonders gefährdeten Gruppen in der Katastrophenvorsorge und der Stärkung der Resilienz explizit zu berücksichtigen.

Krisensituation sind besonders gefährlich für Frauen

Ein Fokus auf die gelebte Realität von Frauen und Mädchen in Katastrophensituationen ist deshalb wichtig, da sie häufig systematisch benachteiligt werden und dadurch besonders gefährdet sind. Kommen noch intersektionelle Risikofaktoren hinzu, zum Beispiel bei Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wird die Diskriminierung oftmals noch gravierender. Generell besteht für Frauen und Mädchen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, von der Katastrophenvorsorge ausgeschlossen zu werden. Bei Frauen mit Behinderungen ist diese noch einmal grösser. Zum Beispiel halten ihnen Familienmitglieder oft Informationen vor, aus der Befürchtung, dass sie diese Informationen belasten und verunsichern würden. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sehen sich ausserdem in Evakuierungsunterkünften besonders oft mit geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert – zum Beispiel sexueller Belästigung oder Missbrauch, wenn sie die sanitären Anlagen aufsuchen (vgl. CBM IAG March 2022). Auch der Zugang zu Wasser, Unterkünften, Nahrung und Gesundheitsdienstleistungen ist für Frauen mit Behinderungen besonders schwierig – häufig aufgrund von kulturellen, kommunikativen oder physischen Barrieren.

Aktionsplan fordert echte Mitwirkung und Gleichstellung von Frauen

Der Aktionsplan formuliert verschiedene Ziele innerhalb der bestehenden Sendai-Prioritäten, zum Beispiel dass Daten erhoben werden müssen, die nach Geschlecht, Behinderung, Alter und Einkommen aufgeschlüsselt sind, um die spezifischen Risiken und Bedürfnisse für verschiedene Bevölkerungsgruppen besser einzuschätzen zu können. Der Plan sieht auch vor, dass die aktive Teilnahme von Frauen und Mädchen in der Bewältigung von Katastrophenrisiken gefördert und die Geschlechtergleichstellung in allen Gesetzen, Strategien und Richtlinien als Querschnittsthema verankert wird. Ausserdem sollen die Mittel für Katastrophenvorsorge-Initiativen aufgestockt werden, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern.

Die CBM begrüsst diesen Fokus auf Menschen, die in Krisensituationen besonders benachteiligt sind. Es ist jedoch auch wichtig, in all diesen Zielen spezifische Risiken aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen zu berücksichtigen, mit denen sich Frauen mit Behinderungen konfrontiert sehen. Eine gute Katastrophenvorsorge und -bewältigung ist inklusiv und verschreibt sich dem Schutz und der Unterstützung aller.

Ausarbeitung des Aktionsplans unter Mitwirkung der CBM

Nach dem letztjährigen Bericht zur Halbzeitbilanz hat das UNDRR (Büro der UNO für die Verringerung des Katastrophenrisikos) zusammen mit UN Women und UNFPA (UNO-Bevölkerungsfonds) einen ausführlichen Feedbackprozess mit Akteuren der Zivilgesellschaft organisiert. Die CBM hat sich dort dafür eingesetzt, dass auch die Rechte von Frauen mit Behinderungen explizit im Aktionsplan berücksichtigt werden. So muss sichergestellt werden, dass spezifische Risiken, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen, analysiert werden und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Katastrophenvorsorge auch für sie inklusiv zu gestalten.

So konnte die CBM erreichen, dass der Aktionsplan nun explizit auf Frauen mit Behinderungen hinweist. Zudem hebt er die Wichtigkeit angemessener Vorkehrungen hervor. Dazu gehört etwa, dass Evakuationspläne und Frühwarnsysteme in verschiedenen Formaten (einfache Sprache, Braille-Schrift etc.) vorhanden sind. Der Plan verankert auch das Prinzip des universellen Designs. Nach diesem Grundsatz sollen Infrastruktur und Dienstleistungen schon vom Planungsstadium an für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Zudem verweist der Aktionsplan explizit auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und die darin enthaltenen Artikel 6 (Frauen und Mädchen mit Behinderungen) und 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) hin.

Die Schweiz und die anderen UNO-Mitglieder müssen nun diesen Aktionsplan umsetzen und die Katastrophenvorsorge und -bewältigung inklusiv gestalten. Nur so kann die Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Gefahrensituationen ein Ende nehmen.

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