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Agenda 2030: Menschen mit Behinderungen vernachlässigt

Der Bundesrat verabschiedete am 24. Januar seinen Zwischenbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie den dazugehörigen Aktionsplan für die Jahre 2024 bis 2027. Konkrete und wirksame Massnahmen fehlen. Und einmal mehr werden Menschen mit Behinderungen im globalen Süden zurückgelassen.

Die zivilgesellschaftliche Plattform Agenda 2030 nahm noch am selben Tag zum Zwischenbericht und zum Aktionsplan Stellung. Als Mitglied der Kerngruppe der Plattform Agenda 2030 teilt die CBM Christoffel Blindenmission Schweiz deren Enttäuschung: Der Bundesrat offenbart in seinem Zwischenbericht zwar selbstkritisch, viele Ziele der Agenda 2030 würden nicht erreicht werden, und identifiziert davon ausgehend prioritäre Handlungsfelder. Doch der Aktionsplan, der die Umsetzung der Agenda 2030 in den nächsten vier Jahren voranbringen sollte, greift diese Handlungsfelder dennoch nicht auf. Die Verwaltung wisse genau, wo Handlungsbedarf bestehe, doch im Bundesrat fehle es am politischen Willen, in diesen Bereichen wirksame Massnahmen zu ergreifen, so das Fazit der Plattform Agenda 2030.

Fehlende internationale Perspektive

Der Aktionsplan lässt jedoch nicht nur die Dringlichkeit vermissen, es fehlt auch eine umfassende Perspektive: Die internationale Verantwortung der Schweiz findet kaum Eingang in den Aktionsplan. Zwar werden so genannte Spillover-Effekte erwähnt, also die Erkenntnis, dass Aktivitäten in der Schweiz globale Folgen haben. Positive Spillover-Effekte tragen zur globalen Nachhaltigkeit bei und müssen gefördert werden. Negative Spillover-Effekte, zum Beispiel durch einen ressourcenintensiven Lebensstil, sind zu vermeiden. Positive Spillover-Effekte zu fördern und negative zu vermeiden, ist selbstredend wichtig für das Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele im globalen Süden. Und damit auch für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, die dort leben.

Ansonsten kürzt der Aktionsplan die internationale Perspektive aber drastisch ab und verweist im Weiteren lediglich auf die Strategie zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) des Bundes, statt konkrete Massnahmen zu fordern. In seiner IZA-Strategie setzt der Bund den Fokus sinnvollerweise auf die Armutsreduktion. Im Entwurf der Strategie 2025-2028 werden Menschen mit Behinderungen aber nach wie vor ausgeklammert. Das Leitprinzip der Agenda 2030 «Niemanden zurücklassen» wird im Strategieentwurf gar nicht, Menschen mit Behinderungen nur einmal erwähnt.

Die Vernachlässigung von Menschen mit Behinderungen im globalen Süden ist unverständlich, zieht man in Betracht, dass sie weltweit überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Denn Armut und Behinderung verstärken sich gegenseitig. Gemäss der Weltgesundheitsorganisation WHO leben 80 Prozent der 1,3 Milliarden Menschen mit Behinderungen im globalen Süden. Sie sind damit eine nicht vernachlässigbar grosse Gruppe und müssen zwingend explizit genannt und berücksichtigt werden.

Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch umsetzen

Im April 2024 sind es zehn Jahre, seit die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert hat. 2022 hat der UNO-Fachausschuss der Schweiz umfassende Empfehlungen zur Umsetzung der UNO-BRK vorgelegt. Die nächste Überprüfung der Schweiz steht 2026 an. Es ist daher höchste Zeit, dass der Bundesrat klare Signale setzt, dass die nachhaltigen Entwicklungsziele ohne eine systematische Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz sowie im globalen Süden nicht erreicht werden können. Nur so kann die Schweiz glaubwürdig darlegen, dass «Niemanden zurücklassen» keine Worthülse, sondern Leitprinzip einer inklusiven und nachhaltigen Politik wird, in der Menschen mit Behinderungen den Platz erhalten, der ihnen zusteht.

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