Schattenbericht der Zivilgesellschaft zuhanden UNO-Ausschuss
Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2014 ratifiziert. Dennoch ist ihre Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe in der schweizerischen internationalen Entwicklungszusammenarbeit noch nicht zufriedenstellend. Dies zeigt der von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, veröffentlichte Bericht der Zivilgesellschaft anlässlich des ersten Staatenberichtsverfahrens vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) hat sich die Schweiz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler Ebene ausgesprochen. Zwei Artikel der UNO-BRK befassen sich mit der internationalen Zusammenarbeit: Art. 11 geht auf humanitäre Notlagen ein, Art. 32 auf die Entwicklungszusammenarbeit.
Inclusion Handicap verdeutlicht im Schattenbericht, wo Handlungsbedarf besteht, formuliert Forderungen und korrigiert den Bericht des Bundes zuhanden des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Schattenbericht zeigt Lücken auf
Der Schattenbericht nimmt auch Bezug auf die Umsetzung von Art. 11 und 32 durch den Bund: Anerkennung verdient, dass sowohl die Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz für 2013-2016 als auch diejenige für 2017-2020 betonen, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen von Schutzmassnahmen als zu den gefährdetsten Gruppen gehören. Bedenklich jedoch ist, dass keines der übrigen zentralen Strategiepapiere der DEZA (Menschenrechtsstrategie des EDA 2016-2019, DEZA-Menschenrechtspolitik, Konzeptpapier zur Rechtsstaatlichkeit, DEZA-Evaluationspolitik, Aussenpolitische Strategie 2016-2019) sich auf Menschen mit Behinderungen aus einer Menschenrechtsperspektive bezieht.
«Es ist kein ganzheitlicher Ansatz seitens des Bundes zu entdecken: Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe hingegen ist ein übergreifendes Thema und geht über einzelne Massnahmen hinaus», sagt Mirjam Gasser, Verantwortliche Advocacy bei der CBM Schweiz.
Konkret bedeutet das: Sämtliche Projekte und Programme der DEZA müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollumfänglich und systematisch gewährleisten. Dies auf der Basis der Menschenrechte, der Nichtdiskriminierung und der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum einen spezifische Projekte zur Stärkung der Rechte und Kapazitäten dieser besonders benachteiligten Gruppe, um ihnen zu ermöglichen, gleichberechtige Ausgangsbedingungen wie Menschen ohne Behinderungen zu geniessen. Zum anderen beinhaltet dies die systematische und flächendeckende Verankerung von Behinderung aus menschenrechtlicher Perspektive und von Menschen mit Behinderungen in der Planung, Implementierung und Evaluierung aller Programme der internationalen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe.
Für die Wirkungsmessung ist es zudem unabdingbar, dass in allen Projekten auch Daten zu Behinderung gesammelt werden. Erst dadurch kann sichergestellt werden, dass Fortschritte in der Umsetzung von Art. 11 und 32 messbar und damit erstmals sichtbar werden. Nur dann können wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich von den Entwicklungsprogrammen profitieren und in Katastrophen geschützt werden.
Entwicklungsbemühungen des Bundes drohen zu scheitern
Der Schattenbericht macht deutlich, dass beim Bund dringend Aufholbedarf besteht. Denn werden Menschen mit Behinderungen zurückgelassen, scheitern die Entwicklungsbemühungen des Bundes langfristig und humanitäre Hilfe, die Menschen mit Behinderungen nicht einbezieht, riskiert Leben und Wohlergehen. Die starke Wechselwirkung von Behinderung und Armut wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und entsprechend in die Agenda 2030 integriert. Auch der Bund macht sich stark dafür. Nun ist es an der Zeit, dass er Menschen mit Behinderungen in seine internationalen Bemühungen systematisch und auf der Basis der Gleichstellung integriert, um so nicht zuletzt auch seine eigenen Ziele zu erreichen.
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