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Frauen schützen – indem man sie stärkt

6. März 2024

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders stark gefährdet, Gewalt und Missbrauch zu erleben. Zum Internationalen Frauentag vom 8. März fordert die CBM Christoffel Blindenmission Schweiz deshalb: Die Benachteiligungen von Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen beseitigt werden, damit sie nicht länger Gewalt und Ausbeutung ausgeliefert sind.

Mädchen und Frauen mit Behinderungen unter Armutsbedingungen werden oft stark vernachlässigt und etliche sogar missbraucht. Häufig sind sie zudem von anderen Personen abhängig, was dieses Risiko noch erhöht. Verglichen mit Menschen ohne Behinderungen tragen Mädchen und Frauen mit Behinderungen ein bis zu zehn Mal höheres Risiko, sexuelle Gewalt zu erfahren. Bis 18 Jahren erlebt jede zweite Frau mit Behinderungen sexuelle Gewalt.

«Das Mädchen mit körperlicher Behinderung war allein zu Haus. Ihre Mutter musste in der benachbarten Stadt den Lebensunterhalt verdienen. Das Haus besass keine abschliessbare Tür. Ein Mann drang ins Haus ein und missbrauchte das Kind. Aus Angst, stigmatisiert zu werden, meldete die Familie die Vergewaltigung nicht», so ein Bericht aus Ostafrika.

Täter sind häufig männliche Personen im Umfeld der Betreuenden oder sind in einflussreicher verwandtschaftlicher oder beruflicher Position. Den Betroffenen erschwert die jeweilige Behinderung – Blindheit, Gehörlosigkeit, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen – den Täter zu identifizieren und das Erlittene mitzuteilen. Täter nutzen ihren Einfluss, um sich vor Aufdeckung, Ermittlungen und Strafe zu schützen. Scham, Hilf- und Ratlosigkeit bei Angehörigen sowie Wegschauen und fehlende Anlaufstellen erzeugen ein fatales Schweigen.

Gleichzeitig werden viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen stark vernachlässigt. Medikamente werden ihnen vorenthalten, ebenso Kommunikationsmittel und Mobilitätshilfen. Manche werden zu einer Heirat gezwungen, andere zur Abtreibung oder Sterilisation. Zudem werden Kontakte nach aussen eingeschränkt oder verhindert. Gebärabteilungen in Spitälern sind nicht zugänglich, wodurch Frauen mit Behinderungen bei und nach der Niederkunft vermehrt in lebensbedrohliche Komplikationen geraten. Auch in vielen anderen Lebensbereichen wird ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe verweigert, zum Beispiel im politischen und wirtschaftlichen Leben, in der Bildung und im Zugang zu Informationstechnologien.

Anspruch und Realität klaffen auseinander

Die UNO-Mitgliedstaaten und damit auch die Schweiz haben sich zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Das Ziel 5 der Agenda 2030 strebt danach, dass die Geschlechtergleichstellung aller Frauen und Mädchen erreicht wird und sie zur Selbstbestimmung befähigt werden. Zudem hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, wodurch sie sich explizit verpflichtet, auch die Menschenrechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im globalen Süden zu verwirklichen. Die Realität zeigt jedoch: Insbesondere Mädchen und Frauen mit Behinderungen in Ländern des globalen Südens erfahren in verschiedenen Lebensbereichen komplexe und schwerwiegende Formen von Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung. 

Vor diesem Hintergrund richtet die CBM Christoffel Blindenmission Schweiz dringende Empfehlungen an die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), welche die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, sowie an weitere Regierungen und Geldgeber:

  • Spezifische Massnahmen gegen Gewalt: Es braucht Untersuchungen zu den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt auf Frauen mit Behinderungen und davon ausgehend wirksame Aktivitäten und Programme.
  • Politische Teilhabe: Strukturelle Hürden, die Frauen mit Behinderungen und ihre Organisationen von der Teilnahme an politischen Prozessen ausschliessen, müssen beseitigt werden. Können Frauen mit Behinderungen politisch partizipieren, können sie sich an der Ausgestaltung von Gesetzen beteiligen, die sie direkt betreffen und die Gewährleistung ihrer Rechte sicherstellen sollen.
  • Aufklärung: Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind über ihre Rechte aufzuklären und von Frauen geführte Selbstvertretungsgruppen zu unterstützen. Ebenso müssen grundlegende Rechte – wie das Recht auf Besitz – auf Frauen mit Behinderungen ausgedehnt werden.
  • Bildung und Beschäftigung: Die Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen im privaten und öffentlichen Sektor muss gefördert werden. Ausserdem braucht es einen beschleunigten Wandel hin zu inklusiven Bildungssystemen, die den Bedürfnissen aller Lernenden, einschliesslich Mädchen mit Behinderungen, gerecht werden. Eine gute Bildung sowie eine existenzsichernde Beschäftigung fördern die Selbstbestimmung nachhaltig.
  • Barrierefreier Zugang: Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Gesundheitsdienste müssen für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Werden diese Massnahmen in Ländern des globalen Südens nicht umgesetzt, kann die Gewährleistung der Rechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen nie Realität werden.
 


Über die CBM

Die CBM Christoffel Blindenmission ist eine international tätige, christliche Entwicklungsorganisation und fördert Menschen mit Behinderungen in Ländern des globalen Südens. Sie leistet Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe und ermöglicht, dass Behinderungen vorgebeugt sowie Menschen mit Behinderungen medizinisch betreut und inklusiv gefördert werden. Ihr Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird und Menschen mit Behinderungen eine verbesserte Lebensqualität haben. Die CBM Schweiz führt das Zewo-Gütesiegel und ist Partnerorganisation der Glückskette.

Kontakt

Michael Schlickenrieder
Co-Leitung Kommunikation und Fundraising
Tel. 044 275 21 65
michael.schlickenrieder@STOP-SPAM.cbmswiss.ch

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